Der Zweck des Vereins gründet sich auf die PARISER BASIS des Weltbundes der CHRISTLICHEN VEREINE JUNGER MÄNNER (CVJM) die lautet:
DIE CHRISTLICHEN VEREINE JUNGER MENSCHEN HABEN DEN ZWECK, SOLCHE JUNGEN MENSCHEN MITEINANDER ZU VERBINDEN WELCHE JESUS CHRISTUS NACH DER HEILIGEN SCHRIFT ALS IHREN GOTT UND HEILAND ANERKENNEN, IN IHREM GLAUBEN UND LEBEN SEINE JÜNGER SEIN UND GEMEINSAM DANACH TRACHTEN WOLLEN, SEIN REICH UNTER JUNGEN MENSCHEN AUSZUBREITEN.
(neuere Form nach Vorlage des deutschen CVJM. In dem Original von 1855 richtete sich die PARISER BASIS an „junge Männer“) Die CVJM sind als eine Vereinigung junger Männer entstanden. Heute steht die Mitgliedschaft allen offen. Männer und Frauen, Jungen und Mädchen aus allen Völkern und Rassen, Konfessionen und sozialen Schichten bilden die weltweite Gemeinschaft im CVJM. Die Pariser Basis gilt heute im CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.V. für die Arbeit mit allen jungen Menschen.
Im Vertrauen auf die Hilfe des Herrn Jesus Christus will der Verein seinen Auftrag in der Einheit von missionarischer Verkündigung und sozialer Verantwortung verwirklichen.
Jeder Dienst an und mit der Jugend der dieser Zielsetzung nach Absatz (1) und (2) entspricht, wird vom Verein bejaht.
Das öffentliche und sonstige Auftreten darf der Zielsetzung des Vereins gemäß (2) und (3) der Satzung nicht widersprechen.
Einmal im Kalenderjahr findet eine ordentliche Jahreshauptversammlung statt (Mitgliederversammlung im Sinne des 32 BGB.).Hierzu sind die CVJM-Mitglieder (ab 14 Jahre) einzuladen.Die Tagesordnung umfasst mindestens folgende Punkte:
Die CVJM-Mitglieder sind berechtigt mindestens 1 Woche vor der JHV dem Vorstand Vorschläge zur Tagesordnung schriftlich einzureichen.
Jedes erschienene CVJM-Mitglied besitzt eine Stimme. Eine außerordentliche JHV ist einzuberufen:
Die JHV ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der TÄTIGEN MITGLIEDER beschlussfähig. Eine mangels Beschlussfähigkeit neu ein zu berufene JHV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn darauf in der Tagesordnung hingewiesen wird.
Der Vorstand besteht aus:
Die Personen müssen voll geschäftsfähig sein.Die Verteilung der Ämter regelt der Vorstand unter sich
Der Vorstand wird von der JHV für drei Jahre gewählt. Zur Wahl stehen ausschließlich TÄTIGE MITGLIEDER.
Jährlich scheiden zwei Mitglieder des VS aus. Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so entsendet der HAS kommissarisch bis zur nächsten JHV eines seiner Mitglieder.
Die Aufgaben des Vorstandes sind:
Sitzungen des VS finden mindestens viermal im Jahr statt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Vorstand im Sinne der 26 ff. BGB sind:
Zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein
Gott ruft mich als Mitarbeiter. In seiner Kraft will ich versuchen:
Ich verpflichte mich:
Sofern nach einem Gespräch mit einem Vorstandsmitglied mein Entschluss die Mitarbeit im Verein zu beenden bestehen bleibt, gebe ich die TÄTIGE MITGLIEDSCHAFT und Leitlinien an den Verein zurück.