DIE JÜNGLINGSVEREINE HABEN DEN ZWECK, JÜNGLINGE MITEINANDER ZU VERBINDEN, WELCHE JESUM CHRISTUM NACH DER HEILIGEN SCHRIFT ALS IHREN GOTT UND HEILAND ANERKENNEN; IM GLAUBEN UND IM LEBEN SEINE JÜNGER SEIN UND GEMEINSAM DANACH TRACHTEN WOLLEN, DAS REICH IHRES MEISTERS UNTER DEN JÜNGLINGEN AUSZUBREITEN.
Seit Anbeginn die Beauftragung für die Ausführung der Jugendarbeit unserer Ev.-ref. Kirchengemeinde Neermoor in der eigenständigen Form des Jünglingsvereines.
Akte 3579 / Personalamt D – Spr/DBerlin, den 20.1.1936Beschluss: Ausschlussverfahren gegen: NNEintritt in die HJ: 1.5.1934Mitglied Nr. xxxxxxxxxxxDas Personalamt der Reichsjugendführung hat in seiner Sitzung vom 14.1.1936 gegen das Mitglied der HJ: Gerhard Neessen, folgenden Spruch gefällt: Das Mitglied der HJ: Gerhard Neessen, wird mit Wirkung vom 14. 1. 1936 aus der HJ ausgeschlossen.Begründung: Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich disziplinlos benommen zu haben. NN. wurde bei der Eingliederung der evangelischen Jugend in die HJ aufgenommen. Wegen Befehlsverweigerung gegenüber dem Bannführer wurde er 6 Wochen straf beurlaubt. Trotz seiner Mitgliedschaft zur HJ hat Gerhard Neessen. im Juli 1935 die vollständige verbotene Uniform des früheren C.V.J.M. getragen und wollte damit eine Jugendgruppe besuchen. Gerhard Neessen hat sich verschiedentlich geweigert, das Flaggenlied der HJ bis zu Ende mitzusingen. Er erklärt, dass er es aus religiösem Empfinden nicht tun konnte.Weiterhin versuchte der Angeschuldigte, Jungvolkpimpfe zur Jugendgruppe des früheren C.V.J.M. herüber zu ziehen. Die verschiedenen oben aufgeführten Disziplinlosigkeiten des Angeschuldigten legen seine Haltung klar. Gerhard Neessen ist nicht aus innerer Überzeugung zur HJ gekommen, sondern, um sich durch die HJ ein späteres Fortkommen zu sichern.Die HJ sieht das Flaggenlied als Ausdruck ihrer weltanschaulichen Haltung an. Wer das Lied singt, bekennt sich zur Weltanschauung der Bewegung, ungeachtet seines religiösen Empfindens. Der Gegensatz des Gerhard Neessen zur Haltung der HJ ist so stark, dass ein Weiterverbleiben in der HJ nicht mehr möglich ist. Es war daher, wie oben ausgeführt, zu erkennen.Gez. Petter, Bannführer, Gez. Nieshammer? Unterbannführer
mit Erfolg die evangl. Jugendarbeit dieser Gemeinde auch nach zwangsmäßiger Auflösung des CVJM organisierte und so auf religiöser Grundlage den zersetzenden Weltanschauungslehren der Partei klaren Widerstand entgegensetzte.Weiter: Während des Krieges hat Gerhard Neessen trotz Verbot Drucksachen und Rundbriefe für die zur Wehrmacht eingezogenen Mitglieder und Freunde des s. Zt. aufgelösten CVJM angefertigt und laufend zur Absendung gebracht, um auch hie den Einflüssen der Partei entgegen zu wirken